Der geschätzte Gajar Ka Halwa (Karottenpudding), auch bekannt unter verschiedenen Namen wie Gajorer Halua, Gajrela und Karottenhalwa, nimmt einen besonderen Platz in der indischen kulinarischen Tradition ein, besonders im Kontext von Hochzeiten. Dieses köstliche Dessert entsteht, indem geriebene Karotten in einem Topf mit einer präzisen Mischung aus Wasser, Milch, Zucker und aromatischem Kardamom sanft gekocht werden, alles während kontinuierlichem Rühren. Das Gericht wird dann mit einer großzügigen Portion Mandeln und Pistazien verziert, die zuvor in Ghee, einer essentiellen geklärten Butter aus dem indischen Subkontinent, geröstet wurden.
Gajar Ka Halwa hat einen erhöhten Stellenwert in der indischen Kultur und ist eng mit Hochzeitsfeiern verbunden. Es ist nicht nur eine süße Freude, sondern auch ein Symbol für Glück, Wohlstand und den süßen Beginn des Ehelebens. Diese köstliche Leckerei schmückt die Tische bei verschiedenen Festen in ganz Indien, mit einer bemerkenswerten Präsenz während Veranstaltungen wie Diwali, Holi, Eid al-Fitr und Raksha Bandhan. Besonders geschätzt während der kalten Wintermonate repräsentiert dieses warme und tröstliche Dessert die Wärme und Verbundenheit, die indische Hochzeiten in das Leben der Menschen bringen.
• Portionen: 2
• Zubereitungszeit: 15 Minuten
• Kochzeit: 45 Minuten
• Gesamte Kochzeit: 1 Stunde
• Schwierigkeitsgrad: Mittel
Zutaten für Gajar Ka Halwa
• 1 kg Karotten
• 1 1/2 Liter Milch
• 8 grüne Kardamomkapseln
• 5-7 EL Ghee (geklärte Butter)
• 5-7 EL Zucker
• 2 EL Rosinen
• 1 EL gehackte Mandeln
• 2 EL gehackte Datteln
So wird Gajar Ka Halwa zubereitet
• Schälen und reiben Sie die Karotten.
• Kochen Sie sie in Milch mit den Kardamomkapseln, bis die Flüssigkeit verdampft ist.
• Erhitzen Sie das Ghee in einer schweren Pfanne und geben Sie die Karottenmischung hinzu.
• Kochen Sie sie bei schwacher Hitze für 10-15 Minuten.
• Rühren Sie den Zucker ein und kochen Sie weiter, bis das Halwa eine tiefrote Farbe annimmt.
• Fügen Sie getrocknete Früchte hinzu und servieren Sie das Gericht.